Berufsrecht Steuerberater das neue Buch - erschienen im Schaeffer-Poeschel Verlag
Überdenkungsverfahren
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Überdenkungsverfahren – Die GFS hilft

Das Überdenkungsverfahren ist in § 29 DVStB geregelt. 

Es war ursprünglich für den Fall gedacht, dass ein Teilnehmer sich im Rahmen der mündlichen Prüfung schlecht behandelt gefühlt hat.

Nunmehr ist geklärt, dass das Überdenkungsverfahren auch für die schriftliche Prüfung Bestand hat.

Sollten Sie die schriftliche Prüfung nicht bestanden haben, so können Sie wie folgt vorgehen:

1)
Schreiben Sie an die zuständige Stelle und bitten um Einsicht in die Klausur. Im Regelfall werden Sie ihren Bewertungsbogen (Kurzlösung) ausgehändigt erhalten. 

2)
Wenn Sie dann die Klausur einsehen, hilft Ihnen das nicht allzu viel. Sie müssen vorher die Klausur noch einmal intensiv bearbeiten. Erst danach sollten Sie die Klausur einsehen. Das Ganze muss aberr zügig gehen, denn wenn Sie parallel gem § 47 FGO klagen wollen, haben Sie nur einen Monat Zeit.

3)
Die GFS hilft. Wir stellen Ihnen die Lösungshinweise (so weit vorhanden) zur Einsicht zur Verfügung, Sie erhalten von uns jedoch keine Kopie der Musterlösung. 

Jochen Okraß

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