Berufsrecht Steuerberater das neue Buch - erschienen im Schaeffer-Poeschel Verlag
Fachberater BStBK
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„Fachberater/in für Internationales Steuerrecht"

und „Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern“ -Hinweise der StB-Kammer Berlin

Die Fachberaterordnung (FBO) ist am 1. August 2007 in Kraft getreten. Sie ermöglicht es Steuerbe­ratern und Steuerbevollmächtigten, eine amtlich verliehene Zusatzbezeichnung zu erwerben, die auf eine bestimmte steuerrechtliche Spezialisierung hinweist. Zurzeit können von den Steuerberaterkam­mern zwei Bezeichnungen verliehen werden, nämlich „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht" und „Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern".

Die Verleihung der Fachberaterbezeichnungen erfolgt aufgrund besonderer theoretischer und prakti­scher Kenntnisse, die sich auf die in den Anlagen zur FBO aufgeführten Gebiete erstrecken müssen. Die FBO ist auf den folgenden Seiten abgedruckt.

Die besonderen theoretischen Kenntnisse können in der Regel nur durch den Besuch eines Lehr­gangs bei einem von einer Steuerberaterkammer im Bundesgebiet zertifizierten Lehrgangsveranstal­ter nachgewiesen werden. Der Lehrgang muss sich über mindestens 120 Zeitstunden erstrecken und auch drei Leistungskontrollen enthalten. Zu beachten ist, dass durch den Besuch eines nicht entspre­chend zertifizierten Lehrgangs die besonderen theoretischen Kenntnisse nicht nachgewiesen werden können.

Die besondere praktische Erfahrung kann durch mindestens 30 Fälle aus dem jeweiligen Fachgebiet, die innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung persönlich und eigenverantwortlich bearbeitet worden sind, nachgewiesen werden. Als „Fall" in diesem Sinne gilt jede Mandatsbearbeitung von „mittlerer Art und Güte", also mittlerer Bedeutung, mittlerem Umfang und mittlerem Schwierigkeits­grad.

Berufsangehörige, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen und seit mindestens drei Jahren als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte bestellt sind, können bei der Kammergeschäftsstelle einen

-(gebührenpflichtigen)  Antrag auf Verleihung der jeweiligen Fachberaterbezeichnung stellen.

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