Berufsrecht Steuerberater das neue Buch - erschienen im Schaeffer-Poeschel Verlag
Achtes Steuerberatungsänderungsgesetz / Kurzfassung
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Das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz

Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2008 S. 666) ist das 8. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes am 12. April 2008 in Kraft getreten. Damit ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung und Fortentwicklung des Berufsrechts der Steuerberater erfolgt. Durch das

8. Steuerberatungsänderungsgesetz werden die Rahmenbedingungen für die Berufstätigkeit der Steuerberater verbessert und das Steuerberatungsgesetz in wichtigen Punkten zeitgemäß liberalisiert. Gleichzeitig konnte die noch im Referentenentwurf enthaltene Befugniserweiterung für die Geprüften Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte verhindert werden.

Im Folgenden wird ein Überblick über die für Steuerberater praxisrelevantesten Änderungen gegeben. Im Rahmen der Vorbereitung auf die mündliche Steuerberaterprüfung sollten Sie die folgenden Punkte sicher beherrschen.

1.       Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen / Bitte Hinweis eintragen im Buch / Okraß Berufsrecht /

Kap. 1.3.3  -S. 16

Das Steuerberatungsgesetz soll an die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie RL 2005/36/EG vom 7. September 2005) angepasst werden; § 3a StBerG. Personen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat der EWR oder der Schweiz beruflich niedergelassen sind und dort befugt geschäftsfähig Hilfe in Steuersachen leisten, sind zur vorübergehenden und gelegentlichen geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen in Deutschland befugt. Der ausländische Dienstleister muss vor der Aufnahme der vorübergehenden Tätigkeit im Inland der zuständigen Steuerberaterkammer eine schriftliche Meldung erstatten. Eine Aufzählung der zuständigen Steuerberaterkammer steht in § 3a (2) StBerG. Die StB-Kammer Brandenburg ist zB für Polen, die StB-Kammer Südaden für die Schweiz zuständig.

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